Auf Grundlage einer sicherheitstechnischen Vorgabe des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dürfen ab dem 01.01.2026 keine Ausweise mehr eingesetzt werden, die ausschließlich auf dem RSA-Verschlüsselungsverfahren basieren.
Betroffen sind davon sowohl SMC-B Karten (elektronischer Praxisausweis) als auch eHBA Karten (elektronischer Heilberufsausweis) und vereinzelt noch ältere Konnektormodelle (hierzu mehr in einem anderen Beitrag).
Diese Karten werden zum 31.12.2025 gesperrt. Danach ist keine Nutzung der Telematikinfrastruktur (TI) mehr möglich – etwa für KIM, eRezept, eAU oder qualifizierte elektronische Signaturen (QES).


Diese Karten werden zum 31.12.2025 gesperrt. Danach ist keine Nutzung der Telematikinfrastruktur (TI) mehr möglich –
etwa für KIM, eRezept, eAU oder qualifizierte elektronische Signaturen (QES).
Ab dem 01.01.2026 kann ohne gültigen, RSA-freien eHBA keine Signatur für z.B. eRezept oder eAU mehr durchgeführt werden.
Was ist jetzt zu tun?
Damit Sie auch ab 2026 weiterhin alle TI-Anwendungen nutzen können, bietet der Kartenherausgeber D-Trust zwei bzw. ggf. drei Optionen zum Austausch an – je nach Ablaufdatum Ihrer Karte lohnt sich die eine oder andere Variante:
1. Rabattierte Folgekarte
Vorteil: Neue Karte mit 5 Jahren Laufzeit / 20 % Rabatt
Nachteil/Frist: Bestellung bis 15.08.2025 / Änderungen an Namen, Institutionsdaten oder Telematik-ID nicht möglich
Info: Versand bei rechtzeitiger Bestellung bis Ende September 2025
⚠️ Wichtig: Die Bestellung ist nur über den personalisierten Link in der D-Trust-E-Mail möglich!
2. Kostenfreie Ersatzkarte
Vorteil: Kostenfreie Ersatzkarte
Nachteil: Nur für die Restlaufzeit Ihrer aktuellen Karte / Keine Datenänderungen möglich / Nach Ablauf muss eine neue Folgekarte regulär beantragt werden
⚠️ Wichtig: Die Bestellung ist nur über den personalisierten Link in der D-Trust-E-Mail möglich!
3. Neuer Antrag
Vorteil: Datenänderung Zertifikatsrelevanter Daten möglich / Neue Karte mit 5 Jahren Laufzeit
Nachteil: Volle Kosten / erneute Identifizierung notwendig
Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall frühzeitig einen Termin mit Ihrem IT-Dienstleister für die Inbetriebnahme der neuen Karte.
Häufige Fragen
SMC-B
Sie erhalten eine E-Mail von Ihrem Kartenherausgeber, dass ein Austausch notwenig ist.
Alternativ wenden Sie sich an Ihren Kartenherausgeber um nachzufragen.
eHBA
Sie erhalten eine E-Mail von Ihrem Kartenherausgeber, dass ein Austausch notwenig ist.
Alternativ wenden Sie sich an Ihren Kartenherausgeber um nachzufragen.
Ein weiteres Indiz bei eHBA ist die Versionsnummer. Wir haben vom D-Trust (Bundesdruckerei) und Medisign Support den Hinweis bekommen, dass folgende eHBAs NICHT betroffen sein sollten:
- eHBA vom Hersteller D-Trust muss mind. Version 4.5.x. sein.
- eHBA vom Hersteller Medisign muss mind. Version 10.21. sein.
Wichtig ist erst einmal, ob Sie eine Information Ihres Kartenherstellers erhalten haben, dass Ihr eHBA oder Ihre SMC-B ausgetauscht werden müssen oder eine der beiden Karten vor Ihrer Praxisaufgabe ablaufen wird.
Anschließen ergibt sich die Antwort aus zwei Varianten:
- Insofern Sie Ihre Praxis zum 31.12.2025 aufgeben und Ihr eHBA und Ihre SMC-B bis dahin gültig sind, brauchen Sie KEINE neue Karte bestellen. Wichtig ist in diesem Fall jedoch, dass Sie Ihre komplette Abrechnung VOR dem 31.12.2025 abschließen und verschicken, da Sie ansonsten mit Kürzungen der TI-Pauschale oder des Hoorars rechnen müssen, da evtl. die TI-Anbindungn und nicht mehr als aktiv in der Abrechnung angezeigt wird.
- Sollten Sie Ihre Praxisaufgabe erst im nächsten Jahr oder später planen benötigen Sie entsprechend der Austauschinformation auch einen neuen eHBA oder eine neue SMC-B.
Tipp: Sollten Sie Ihre Praxis innerhalb der Gültigkeit ohne Nachfolger aufgeben, können Sie bei der Bundesdruckerei eine Kulanzanfrage über deren Support stellen.