Neue TI-Pauschalen seit 01.07.2023!

Was ist zu tun? 10 Schritte Checkliste

1. Prüfen Sie noch heute welche Anwendungen Sie bereits technisch einsatzbereit haben.

Welche TI-Mehrwertdienste Pflicht sind finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Die sicherste Aussage bekommen Sie über Ihre Abrechnung.
Bitte beachten Sie, dass hierfür das aktuelle ALBIS-Update eingespiel sein muss!

  • Bereiten Sie Ihre Kassenabrechnung vor
  • Starten Sie das KBV-Prüfprogramm
  • Öffnen Sie das „Fehlerprotokoll Prüfmodul“
  • Am unteren Ende des Fehlerprotokolls befindet sich der „Container-Abschluss“. Hier werden Ihre aktiven und inaktiven TI-Module aufgelistet und Sie können hieraus lesen, welche Module Sie noch aktualisieren (ePA-Stufe), aktivieren (eRezept/eAU) und bestellen (NFDM/eMP) müssen.
    Für das Verständnis der Wortlaute schauen Sie sich das von ALBIS versendete FAX „Wichtige Informationen zu Ihrer TI-Pauschale“an.

2. Bestellen Sie bitte spätestens bis Ende KW 38 die fehlenden Lizenzen, damit wir Ihnen diese noch in KW 39 zukommen lassen können und Sie diese noch VOR Ihrer Abrechnung einspielen können!

Während Sie auf die Lizenzen warten, um diese dann wie ab Schritt 7 einzugeben und einzurichten, können Sie sich mit den Schritten 3-6 beschäftigen, insofern Ihnen hierfür nicht auch noch Lizenzen fehlen.

Die Anleitung hierzu finden Sie in unserem Beitrag dazu: https://aes-gmbh.com/so-wird-bei-ihnen-die-richtige-epa-stufe-angezeigt/

3. Aktuallisieren Sie die ePA-Stufe

Sollte Ihnen bereits ePA-Stufe 2 angezeigt werden, überspringen Sie diesen Schritt.

Die Anleitung hierzu finden Sie in unserem Beitrag dazu: https://aes-gmbh.com/so-wird-bei-ihnen-die-richtige-epa-stufe-angezeigt/

Mögliche Fragen/Fehler:

In diesem Fall benötigen Sie zur Durchführung der Aktualisierung das Tageskennwort, bitte melden Sie sich hierzu bei uns, gerne per E-Mail unter der Angabe für welchen Tag Sie die Aktualisierung geplant haben, damit wir ihnen das entsprechende Kennwort geben.

4. Aktivieren Sie die eAU

Sollte Sie die eAU bereits nutzen, überspringen Sie diesen Schritt.

So aktivieren Sie die eAU manuell: 
Rufen Sie im Menü Optionen | TI-Optionen | eAU… . Es öffnet sich der entsprechende Dialog, in welchem Sie den Haken eAU aktivieren setzen können.

Bitte beachten Sie in Bezug auf die eAU, dass wahrscheinlich Drucker-Anpassungen vorzunehmen sind, außer Sie nutzen in Ihrer Praxis bereits die Blankoformular-Bedruckung (BFB).
Sollten Sie bisher keine Blankoformular-Bedruckung (BFB) nutzen, gehen Sie bitte vor dem ersten Ausdruck der eAU in CGM ALBIS über Optionen | Formulare | AU auf die Schaltfläche Ändern und wählen über die Schaltfläche Drucker ändern einen Laser- oder Tintenstrahldrucker aus.

Anleitungen zur eAU finden Sie hier:
Mögliche Fragen/Fehler:

Wenn KIM (Kommunikation im Medizinwesen) bereits eingerichtet ist, aber die eAU nicht funktioniert, können die folgenden Schritte Abhilfe schaffen:

  • Starten Sie die betroffenen Kartenterminals neu
  • Starten Sie den Hauptrechner/Server neu

Ja, Sie können die Spooler Funktion wie gewohnt nutzen. Wenn es sich um einen Arbeitsplatz handelt, der in die Telematik Infrastruktur eingebunden ist, werden Sie aufgefordert, das Formular zu signieren und das Krankenkassenexemplar wird versendet. Das Exemplar für den Patienten liegt im Spooler. Die AU-Daten für die Arbeitgeber stellen die Krankenkassen elektronisch zum Abruf bereit.

Wenn Sie das Formular für den späteren Versand markieren, können Sie die Signatur später an einem anderen Arbeitsplatz durchführen. Das Exemplar für den Patienten liegt in diesem Fall ebenfalls im Spooler. Bei der Erstellung einer AU an einem Arbeitsplatz, der nicht an die TI angebunden ist, ist automatisch der Status „Später versenden“ gesetzt.

5. Aktivieren Sie das eRezept (vor dem 01.01.2024)

Sollte Sie das eRezept bereits aktiviert haben oder damit noch warten wollen (machen Sie es bitte dennoch zeitnah), überspringen Sie diesen Schritt.

Die Anleitung für die Aktivierung des eRezepts können Sie sich hier herunterladen:

Oder/Und schauen Sie sich hierzu das Video „Neuerungen in CGM ALBIS zum 3. Quartal 2023“ mit Herrn Jansen von CGM ALBIS an (direkt zum eRezept vorgespulter Link): https://www.youtube.com/watch?v=PFlkTqHDg3Q&t=416s

Es gibt auch eine ganze Playlist auf dem ALBIS YouTube Kanal zu diesem Thema: https://youtube.com/playlist?list=PLAXPi1bDTTrA7OIi0xoo-ZmK76ERZBl18

Lesen Sie sich auch durch die eRezept-Serie der KBV und/oder sehen Sie sich deren eRezept-Seite mit einem FAQ Teil an.

Tipp: Nutzen Sie auch das kostenlose CLICKDOC eRezept, um Ihren Paten:innen die eRezepte direkt kostenlos per SMS auf ihr Smartphone zu senden, sie brauchen lediglich ihr Geburtsdatum zum Öffnen des eRezepts.

6. Aktivieren Sie die Komfortsignatur

Sollte Sie die eAU bereits nutzen, überspringen Sie diesen Schritt.

Die Anleitung hierzu finden Sie im Video „eAU (Komfortsignatur & neues ePostfach) in CGM ALBIS“ mit Herrn Wagner von CGM ALBIS (ab ca. Minute 8:30): https://www.youtube.com/watch?v=x8m_7ZRZR2A

7. Spielen Sie die Lizenzen ein

Achten Sie bitte darauf, dass der Freischaltungscode inkl. Name der Freischaltung eingegeben wird.

So geht’s: ALBIS – Menüleiste Ansicht – Alle Schließen – Menüleiste Optionen – Wartung – Freischaltungen – Neue Freischaltung erfassen: – <Eingabe der Freischaltung> Hinzufügen und OK. Folgen Sie den weiteren Anweisungen im ALBIS.

8. NFDM und eMP einrichten

Das NFDM und den eMP können Sie, wie in folgenden Videos erklärt, selbst einrichten: https://www.youtube.com/watch?v=NbZ8anr9JNE%20 oder https://www.youtube.com/watch?v=8wPZqia2t1o (nur NFDM)

9. Führen Sie erneut eine Probeabrechnung durch und schauen im KBV Prüfmodul, ob nun alles richtig übermittelt wird.

Für Details zum richtigen Wortlaut, schauen Sie sich erneut das Fax aus Schritt 1 an.

10. Testen Sie die Anwendungen.

Warum nicht nutzen, was nun vorhanden ist. Sezten Sie sich doch nach und nach mit den einzelnen Anwendungen auseinander und testen Sie diese.
Alle Einzelheiten zu den TI-Mehrwertdiensten finden Sie auf der Übersicht und Fristen Seite der KV BaWü verlinkt: https://www.kvbawue.de/praxis/unternehmen-praxis/it-online-dienste/telematikinfrastruktur-ti-e-health/uebersicht-und-fristen/

Wenn Sie dann soweit sind, halten Sie neben Ihrem eHBA Folgendes bereit:

  • NFDM/eMP: eGK, bei der/die Patient:in eingewilligt hat, dass Notfalldaten und/oder eMP auf ihre Karte gespeichert werden.
  • ePA: Hier benötigen Sie eine/n Patient:in, welche/r seine/ihre ePA bei seiner/ihrer Krankenkasse bereits freigeschaltet hat und Ihnen mindestens für den Zeitraum des Tests Zugriff gewährt, damit Sie Daten in seine/ihre ePA laden dürfen.
  • eAU: Patient:in, für den noch eine eAU angefertigt werden muss.
  • eArztbrief: Suchen Sie sich eine Praxis im KIM-Verzeichnisdienst heraus und geben Sie dieser bestenfalls Bescheid, dass Sie einen Testarztbrief senden werden, falls Sie dieser Praxis nicht sowieso einen Arztbrief eines/einer Patenten/Patientin senden müssten und dies nun direkt über diesen Weg prbieren können.
  • eRezept: Patient:in, für den/die noch ein Rezept bzw. nun eRezepte angefertigt werden müsste.
    Bestenfalls erfragen Sie direkt, ob Sie dieses dem/der Patient:in direkt per SMS zukommen lassen dürfen und lassen sich die entsprechende Handynummer geben. So können Sie auch direkt das kostenlose CLICKDOC eRezept testen. 
    Zum öffnen, muss der/die Patient:in lediglich ihr Geburtsdatum eingeben.
Sollten Sie Hilfe brauchen melden Sie sich bei uns.

Für den Fall, dass Sie tatsäch noch kein KIM und/oder keine ePA haben, bestellen Sie diese bitte ebenfalls und melden Sie sich bei uns. Für diese Einrichtung wird eine kostenpflichtige Fernwartung notwendig sein.

Welche TI-Mehrwertdienste sind Pflicht?

Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale ist laut BMG-Verordnung der Nachweis durch die Vertragsarztpraxis, dass sie die folgenden Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützt:​

  1. Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischer Medikationsplan (eMP)
  2. elektronische Patientenakte (ePA)
  3. Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  4. Nachweispflicht ab dem 4. Quartal 2023: elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  5. Nachweispflicht ab dem 1. März 2024: elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
  6. Nachweispflicht ab dem 1. Januar 2024: elektronische Verordnungen (eRezept)

Für folgende Fachgruppen ist der Nachweis der Fachanwendungen 1, 4 und 6 nicht erforderlich:

- („reisende”) Anästhesisten*
- Pathologen*
- Labormediziner*
- Psychologische Psychotherapeuten
- nicht-ärztliche Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

* ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt in den eigenen Praxisräumen

Gibt es Konsequenzen?

Ja! 50% Reduzierung der Pauschale, wenn eine Anwendung fehlt.
100% Reduzierung der Pauschale, wenn mehr als eine Anwendung fehlt.

Um es mit den Worten der KV BaWü zu sagen: „Fehlt eine der für Ihre Fachgruppe verpflichtenden TI-Fachanwendungen, wird die TI-Pauschale nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums um 50 % reduziert. Fehlen zwei oder mehr der notwendigen Fachanwendungen, wird die TI-Pauschale um 100 % reduziert.“

Wir möchten Sie gerne ermutigen sich mit den einzelnen Anwendungen vertraut zu machen und diese nach und nach in Ihren Alltag aufzunehmen. Auf der Übersichtsseite der KV BaWü finden sich all diese Anwendungen wieder und es wird auch die Detailseiten verlinkt, die Ihnen eine gute Übersicht geben sollten: https://www.kvbawue.de/praxis/unternehmen-praxis/it-online-dienste/telematikinfrastruktur-ti-e-health/uebersicht-und-fristen/

Wie die einzelnen Anwendungen dann im Alltag aussehen, können Sie sich gerne in einem der vielen Videos auf dem CGM ALBIS YouTube-Kanal ansehen:
https://www.youtube.com/@CGMALBIS

Sie haben alle Anwendungen bereits erworben, jedoch bekommen Sie die volle Förderung nicht?

Lesen Sie bitte nach, welche Förderung Ihnen zusteht (https://www.kbv.de/html/64259.php) oder erfragen Sie diese bei Ihrer KV.

Sollten Sie tatsächlich nicht die volle Förderung bekommen, kontaktieren Sie uns!
Wir prüfen, ob Sie wirklich alle Lizenzen beantragt haben und ob ggf. eine oder mehrere noch nicht eingerichtet sind bzw. woran es liegt, dass die Information der Einsatzbereitschaft in der Abrechnung nicht mitgeliefert wird.

Aktuelles:

09.08.2023 – Die KV BaWü beratschlagt weiterhin über die Auslegung des BMG-Beschlusses: KV BaWü Übersicht und Fristen Seite

09.08.2023 – Es sind erste Änderungen des BMG-Beschlusses in Sicht: https://www.kbv.de/html/1150_64595.php

21.08.2023 – Wir haben bei der KV Bawü nachgefragt und es gibt noch keine Einigung darüber ob NFDM und/oder eMP. Es bleibt weiterhin abzuwarten. Dass bspw. Gynäkologen von der Nutzung dieser Module ausgeschlossen werden, bezweifelten die IT-Berater der KV.

08.09.2023 – Nun ist es offiziell: Die KV BaWü hat gestern die Voraussetzungen und Ausnahmen auf Ihrer Webseite aktualisiert und definiert, dass sowohl das Notfalldatenmanagement (NFDM) als auch der elektronische Medikationsplan (eMP) verpflichtend einzusetzen sind.
Entsprechende Seite der KV BaWü: https://www.kvbawue.de/praxis/unternehmen-praxis/it-online-dienste/telematikinfrastruktur-ti-e-health/pauschalen-auszahlung-sanktionen

Beitrag letztes Mal aktualisiert am 21.09.2023