Für die erfolgreiche Anbindung an die Telematik-Infrastruktur ist die Bestellung einer SMC-B Karte unumgänglich.
Sobald Sie Ihre Bestellung eingereicht haben, wird automatisch ein Bestellcode generiert. Dieser wird Ihnen in der Regel per Mail gesandt. Andernfalls dürfen Sie sich gerne bei uns danach erkundigen. Wenn Sie die Bestellung der SMC-B Karte vor der Bestellung der TI durchführen möchten, können Sie die Eingabe des Bestellcodes einfach überspringen.
Nach Erhalt der SMC-B Karte per Einschreiben und dem SMC-B Pin per Post, muss die Karte von Ihnen freigeschalten werden, da deren Freischaltung bis zu 24h dauern kann.
Am Ende dieses Beitrags finden Sie die Anleitung zur Bestellung und späteren Freischaltung der SMC-B.
Wie viele SMC-B Karten benötigt meine Praxis?
Pro BSNR benötigen Sie eine eigene SMC-B Karte.
Zudem können die mobilen Kartenterminals (ORGA 930M) nur mit einer separaten SMC-B Karte oder einem eHBA (2te Generation) betrieben werden. Der elektronische Heilberufeausweis ist aktuell aber noch nicht in der zweiten Generation verfügbar.
„Der eHBA ist für den Zugang zur TI keine Pflicht, wohl aber für bestimmte kommende Anwendungen der TI wie das Notfalldatenmanagement. Dafür und für den Einsatz in mobilen Kartenterminals ist ein eHBA ab Generation 2 notwendig. Bereits jetzt wird der Ausweis für die qualifizierte elektronische Signatur benötigt, zum Beispiel für den eArztbrief, für Laborüberweisungen oder Anforderungen von Telekonsilen. Der eHBA kann bei der jeweiligen Landesärztekammer beziehungsweise Psychotherapeutenkammer beantragt werden. Ärztinnen und Ärzte sollten vor der Bestellung genau nachfragen, um welche Generation des Ausweises es sich handelt.“ – KVB
Stand: Dezember 2019