Zuallererst möchten wir Sie auf die Fragesammlungen der KBV (Themenseite und Praxisinformationen), KV BaWü (Themenseite) und die KV Bayern (Themenseite, Fragestunden und FAQ Dokumentation) hinweisen. Schauen Sie sich hier unbedingt sie Informationen Ihrer Interessensvertretungen an, denn deren Aussagen sind für Sie relevant.
Wir möchten auf dieser Seite lediglich ein paar Fragen, die uns oft gestellt werden oder die wir u.a. Ihnen aus den FAQ explizit migeben möchten zusammenfassen.
Einrichtung des eRezepts
Informationen wie Sie das eRezept selbst einrichten finden Sie in unserem Beitrag „Neue TI-Pauschalen seit 01.07.2023!“ unter Punkt 5.
"Es muss doch erst ab 01.01.2024 benutzt werden, warum sollten wir es jetzt schon testen?"
Jedes neue Vorhaben benötigt etwas Zeit bis es in den Arbeitsalltag integriert ist. Desto besser also, wenn Sie jetzt schon damit anfangen sich mit dem Thema zu beschäftigen, es schon einmal einrichten, wissen dass es grundsätzlich funktioniert und sich gedankten darüber machen können wie die einzelnen Rezeptfälle (Blister etc.) damit umgesetzt werden.
"Wieso nimmt die Apotheke das eRezept bei einem HZV Patienten nicht an?"
Netterweise hat einer unserer Kunden bei den Apotheken nachgefragt und die Information bekommen, dass auf dem eRezept leider nicht ersichtlich ist, dass ein Patient im HzV eingeschrieben ist und daher das Rezept storniert wurde.
Wir haben diese Information zur Lösung an die ALBIS Zentrale gegeben.
Wie funktioniert das mit der eGK ein eRezept einzulösen?
[Antwort folgt]
Braucht man zwingend die Gematik App um das eRezept einlösen zu können?
Für das Einlösen des eRezepts gibt es viele Varianten:
- Ausdruck des QR-Codes
- Speichern des eRezepts auf die eGK (keine Patienten-eGK-PIN notwendig)
- ClickDoc eRezept als SMS oder mit ClickDoc App
- GematikApp
Kann ich es einstellen das dass eRezept nicht gedruckt wird.
[Antwort folgt]
Kann ich das eRezept stornieren?
Ja
[Detaillierte Antwort folgt]
Wie kann ich ein storniertes eRezept löschen?
[Antwort folgt]
Wer darf das eRezept ausstellen und signieren?
Lesen Sie hierzu den Beitrag eRezept-Serie Teil 3 der KBV: https://www.kbv.de/html/1150_65272.php
Muss man die Konforsignatur jeden Tag einstellen?
Die Komfortsignatur soll Ihnen Ihren Arbeitsalltag etwas erleitern, indem Sie Ihnen mit täglich einmaligem Freischalten und eHBA stecken lassen erlaubt, bis max. 250 Rezepte zu signieren ohne, dass Sie ihren eHBA noch einmal stecken müssen.
Nach 250 signaturen, herausziehen des eHBAs oder spätestens nach 24h muss die Komfortsignatur erneut freigeschaltet werden.
Letzte Aktualisierung: 06.12.2023