Volle TI-Pauschale und keine Honorarkürzungen erhalten – Prüfen Sie Ihr KBV-Prüfprotokoll jedes Quartal vor der Abrechnung!

Wir möchten Sie mit diesem Beitrag darauf hinweisen, dass Sie unbedingt jedes Quartal vor der Abrechnung prüfen, ob die Informationen zum Einsatz Ihrer Fachanwendungen in der Abrechnungsdatei korrekt hinterlegt sind.

Wichtig ist, dass Die vor der Abrechnung das aktuelle ALBIS-Update eingespielt haben, damit Sie die aktuelle Version des KBV-Prüfprotokolls nutzen!

Wenn etwas fehlt:

Bei einer fehlenden verpflichtenden Fachanwendung wird Ihre TI-Pauschale, welche seit 01. Juli 2023 ausgezahlt wird, um 50% und ab zwei fehlenden verpflichtenden Fachanwendungen um 100% gekürzt.
Handelt es sich bei der fehlenden verpflichtende Fachanwendung um das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), die Elektronische Patientenakte (ePA) oder das eRezept, müssen Sie zusätzlich mit Honorarkürzungen von 2,5% (VSDM), 1% (ePA) und 1% (eRezept).

Was Sie nachweisen müssen:

Welche Informationen Sie mit dem KBV-Prüfmodul übermitteln sollten, stellt die KV BaWü auf ihrer Webseite zu Pauschalen, Auszahlung, Sanktionen unter dem Punkt „KBV-Prüfmodul zeigt installierte TI-Module an“ bildlich dar.

Die Komponenten, Dienste und Fachanwendungen, die für Sie verpflichtend sind finden sich auf selbiger Seite in den Abschnitten „Voraussetzungen: Komponenten und Dienste“ und „Voraussetzungen: Fachanwendungen“.

So können Sie es in ALBIS prüfen, ohne KBV-Prüfprotokoll

Gehen Sie dazu in CGM ALBIS über Optionen | Abrechnung | Register TI. Sie erhalten eine Ansicht Ihrer TI Anwendungen pro Quartal und BSNR.

Hier sollte bei allen für Sie verpflichtend einzusetzenden TI-Fachanwendungen ein Haken sitzen. 
Sollte Ihnen eine TI-Anwendung z.B. eMP, NFDM etc. oder die passende ePA-Stufe fehlen, schauen Sie sich die weiterführenden Beiträge an und/oder melden Sie sich bei uns!

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