Kategorie: Telematikinfrastruktur

Neue TI-Pauschalen seit 01.07.2023!

Neue TI-Pauschalen seit 01.07.2023!

Sind bei Ihnen bereits alle TI-Anwendungen technisch einsatzbereit?
Nachdem die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband zu den neuen Monatspauschalen gescheitert sind, hat das BMG nun kurz vor knapp die neuen TI-Pauschalen entschieden.
Überraschend dabei ist, dass die
Voraussetzung für den Erhalt der vollen Pauschale der Nachweis über die technische Einsatzbereitschaft aller TI-Anwendungen NFDM, eMP, ePA, KIM, eAU und eArztbrief sowie dem eRezept ab dem 01.01.2024 gegeben sein muss.

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